Mütterlobby Urteile und Zitate

Montag, 14. Oktober 2013

Kindeswille rechtzeitig beachten


Der zu beachtende Wille des Kindes muss nicht erst durch erkennbare psychische Schäden Bestätigung finden, um triftige Kindeswohlgründe  ernst zu nehmen. (BVerfG v. 27.06.2008-  1 BvR 311/08).
Eingestellt von Unknown um 04:03
Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!Auf X teilenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Neuerer Post Älterer Post Startseite
Abonnieren Kommentare zum Post (Atom)

Facebook-Profilbanner

Barbara Thieme | Erstelle dein Profilbanner

Dieses Blog durchsuchen

Blog-Archiv

  • ▼  2013 (15)
    • ▼  Oktober (15)
      • Vormund
      • Entzug eS als Disziplinarmittel
      • Wahrer Kindeswille vs. Beeinflussung
      • Umgangsboykott
      • Umgangsrecht vs. Persönlichkeitsrecht des Kindes
      • Erzwungener Umgang schadet Kind
      • Kindeswille rechtzeitig beachten
      • kein Entzug der eS wegen Bindungsintoleranz
      • Grundrechtsschutz durch Verfahren sicherstellen
      • Amtsermittlungsgrundsatz im Verfahren § 1696 BGB
      • Kindeswohl, statt Sanktionen
      • Keine Sanktionen für vermeintliches Fehlverhalten
      • Nachteile müssen ggf. in Kauf genommen werden
      • Hohes Gefährdungspotential muss festgestellt sein
      • Nicht jedes Versagen führt zum Entzug

Über Mütterlobby

Unknown
Mein Profil vollständig anzeigen
(c) Mütterlobby e. V.. Design "Bildfenster". Powered by Blogger.