Mütterlobby Urteile und Zitate

Montag, 14. Oktober 2013

Umgangsboykott


Die Tatsache, dass Kinder den Umgang ablehnen, rechtfertigt keinesfalls die Annahme, die Mutter würde den Umgang boykottieren (KG Berlin v. 14.11.2012-13  UF  141/12).
Eingestellt von Unknown um 04:06
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