Nicht jedes Versagen führt zum Entzug
Nicht
jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit eines Elternteils berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2, S.2 GG
zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege
und Erziehung ihres Kindes auszuschalten. (BVerfG v.
10.09.2009- 1 BvR 1248/09).
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