Montag, 14. Oktober 2013

Hohes Gefährdungspotential muss festgestellt sein


Deshalb ist ein so einschneidender Eingriff in das Elternrecht wie die Entziehung der elterlichen Sorge nur dann zu rechtfertigen, wenn ihm massiv belastende Erkenntnisse zugrunde liegen und ein entsprechend hohes Gefährdungspotential für das Kind festgestellt werden kann (OLG Hamm v. 08.06.2011 - 11-UF 46/11).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen