Montag, 14. Oktober 2013

Erzwungener Umgang schadet Kind


Die eigene Willensbildung ist Ausdruck der Individualität und Persönlichkeit des Kindes, die ihrerseits dem grundrechtlichen  Schutz  der  Persönlichkeit und der Menschenwürde unterliegen. Daher ist auch der Wille des Kindes, keinen Umgang haben zu wollen, zu beachten. Denn ein gegen den ernsthaften Widerstand eines Kindes erzwungener Umgang kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit größeren Schaden verursachen als Nutzen (KG Berlin v. 10.05.2010-19 UF 7/09; Brandenburg. OLG v. 20.10.2009-  10 UF 177/08).

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