Montag, 14. Oktober 2013
kein Entzug der eS wegen Bindungsintoleranz
Im übrigen würde eine fehlende oder eingeschränkte Bindungstoleranz einer Mutter alleine keinen Entzug der elterlichen Sorge rechtfertigen (KG Berlin v. 10.05.2010 – 19 UF 7/09).
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