Montag, 14. Oktober 2013

Wahrer Kindeswille vs. Beeinflussung


Entspringt die Ablehnung dem wahren Kindeswillen, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob dieser Wille  durch  eine  ungewollte Weitergabe der eigenen ablehnenden  Einstellung der Kindesmutter oder gar durch deren gezielte Beeinflussung entwickelt worden ist (Brandenburg. OLG v. 20.10.2009 - 10 UF 177/08).


Selbst eine feststellbare Verinnerlichung der von einer Mutter induzierten Inhalte macht deutlich, dass "Bewertungen, also auch Abwertungen, Ängste und Zielintentionen der beeinflussenden Person in die eigenen Einstellungen, Gefühle und Willensbestandteile des Kindes integriert worden sind. Sie sind in das individuelle Selbstkonzept übernommen worden. Ablehnungen und Ängste werden gefühlt, Ziele werden vertreten und angestrebt im Sinne eigener Intentionen" (Harry Dettenborn und Eginhard Walter, Familienrechtspsychologie, München 2002, S.83ff). Sie gehören dann zur eigenen Identität eines Kindes.

Nur wenn die behauptete manipulierte Äußerung des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entspricht oder seinerseits zu einer Kindeswohlgefährdung führen würde, wäre es gerechtfertigt, einen evtl. beeinflussten Kindeswillen unberücksichtigt zu lassen. Im Übrigen setzt ein stabiler Kindeswille voraus, dass eine Willenstendenz über eine gewisse Zeit, auch unter unterschiedlichen Umständen, beibehalten wird. (KG v 14.11.2012-13  UF  141/12).

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