Montag, 14. Oktober 2013

Grundrechtsschutz durch Verfahren sicherstellen


Der Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen. Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestal-tung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (BVerfG v.  19.12.2007, s.o.).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen